Versicherungsschutz auch in Japan? (Meine GesundeReise)
Guten Tag,
nach dem Lesen der Versicherungsbedingungen zu der Reisekrankenversicherung Meine GesundeReise hätte ich noch einige Fragen. In Kürze werde ich mit meiner älteren Schwester nach Japan reisen, welches vom Auswärtigen Amt mit einer Teilreisewarnung belegt ist.
Nun stellt sich mir die Frage, ob mein Versicherungsschutz auch dort gewährleistet ist, auch wenn in den Vertragsbedingungen unter 9. 1 Ausgeschlossene Reisen und Ereignisse steht, dass Ihre Versicherung nur dann zahlt, wenn das Auswärtige Amt vor der Reise nicht gewarnt hat, ich mit meiner Schwester aber trotz bestehender Teilreiswarnung die Reise antrete und dann ein Versicherungsfall eintritt.
Werden Versicherungsfälle in Ländern mit Teilreisewarnung auch finanziell übernommen? Habe ich dort auch die im Vertrag erwähnten Leistungsansprüche? Dazu kommt noch die Frage, ob die Versicherung Versicherungsfälle übernimmt, die durch Naturkatastrophen entstanden sind.
Zudem kommt noch die Frage, ob ich in Ländern wie Japan, die in der Regel nur behandeln, wenn man direkt für die Behandlung zahlt, selbst in Vorkasse treten muss oder ob die Versicherung Meine GesundeReise diese mit beispielsweise einer Kostenübernahmeerklärung oder einer Direktzahlung an das Krankenhaus für mich als Versicherten deckt.