2016-06-27T08:57:49Z
Hallo Cosima,
es freut uns, dass Sie mit Ihrer Anfrage auf unser Forum zukommen.
Bei dem Tarif R 33 kann das mitversicherte Kind auch alleine reisen und genießt den vollen Versicherungsschutz.
Die Selbstbeteiligung wird immer pro gemeldeten Schadenfall fällig.
Sollten dahin gehend weitere Fragen bestehen, stehen Ihnen meine Kollegen von der Abteilung für Krankenversicherung unter der Rufnummer 0800/4100109 (Montag-Freitag 8-20 Uhr) zur Verfügung:
Beste Grüße
Sebastian
2016-06-27T09:29:01Z
Hallo Sebastian,
o.k., vielen Dank, ich habe es befürchtet, auch wenn mir die Formulierung in den Vesicherungsbedingungen etwas unverständlich erschien ("Versichert ist 100% Kostenerstattung -- abzüglich einer Selbstbeteiligung von 50 Euro pro versicherter Person für ihre gesamte Vertragsdauer"). 50 Euro pro Person für die Vertragsdauer klingt nun irgendwie nicht nach "pro Schadensfall während der gesamten Vertragsdauer".
Das macht den ansonsten schon recht attraktiven Tarif R 77 natürlich gleich ein wenig unattraktiver. Bei einem in diesem Tarif gestatteten bis zu einjährigem Aufenthalt sind mehrer kleinere Schadensereignisse innerhalb einer Familie eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich.
MfG
Cosima
2016-06-27T09:36:18Z
Hallo Cosima,
durchaus können die Versicherungsbedingungen manchmal etwas umständlich verstanden werden. Da ich diese Information allerdings direkt durch die zuständige Abteilung erhalten habe, kann ich diese als sicher bestätigen.
Beste Grüße
Sebastian
2016-06-27T10:19:08Z
Hallo,
nach nochmaliger Durchsicht der Versicherungsbedingungen des R 77 stellt sich mir eine weitere Frage:
Auf p. 2 des PDFs von der website heisst es:
"Wir garantieren Ihenen die Kostenübernahme bis 10.000 Euro bei Behandlung im Krankenhaus."
Auf p. 3 sodann:
"Versichert ist 100% Kostenerstattung [...] bei Auslandsreisen für
ärztliche Behandlung (ambulant und stationär) einschließlich Operation, Unterkunft und Verpfelgung im Krankenhaus"
Das ist mir unklar. Was hat es mit der Deckelung der Behandlungskosten im Krankenhaus bei EUR 10.000 auf sich? Behinhaltet der Tarif R 77 eine 100%ige Kostenerstattung oder nicht?
MfG
Cosima
2016-06-27T11:01:57Z
Hallo Cosima,
leider kann ich diese Frage ad hoc nicht beantworten. Ich habe unsere Spezialisten um eine Antwort gebeten. Sobald diese vorliegt, werde ich diese hier umgehend veröffentlichen.
Beste Grüße
Sebastian
Richtige Antwort
2016-06-27T15:09:01Z
Hallo Cosima,
ich habe soeben die Rückmeldung der zuständigen Kollegen erhalten.
Der Selbstbehalt (SB) wird nur einmal während der gesamten Vertragsdauer, je versicherte Person fällig.
Weiterhin garantieren wir gegenüber den Krankenhäusern zunächst bis max. 10.000 EUR. Die stationäre Behandlung unserer Kunden wird dann eng durch Allianz Global Assistance begleitet und unsere Ärzte stehen im ständigen Kontakt mit der behandelnden Klinik. Sollte im Verlauf eine höhere Kostenübernahme nötig sein, wird diese selbstverständlich umgehend erteilt und wir übernehmen die med. notwendige Behandlung zu 100% - auch wenn diese die 10.000 EUR übersteigt.
Ich hoffe, diese Antwort hilft Ihnen weiter. Sollten weitere Fragen bestehen, könne Sie sich jederzeit wieder an uns wenden.
Viele Grüße
Franziska
2016-06-27T16:24:32Z
Hallo Franziska,
danke. Ich finde die sich widersprechenden Ausführungen etwas verwirrend. Zuvor ist mitgeteilt worden, dass die Selbstbeteiligung pro Schadensfall fällig wird. Als Quelle der Information wurde die "zuständige Abteilung" angegeben. Da ich diese Aussage nicht mit dem Wortlaut der Vertragsbedingungen in Einklang bringen konnte, habe ich mich bei der vom Kollegen Sebastian angegebenen Rufnummer erkundigt. Die dortige Sachbearbeiterin hat extra nochmals in ihren Tarifunterlagen geblättert und mir mitgeteilt, dass der Selbstbehalt pro Schadensfall fällig wird. Jetzt wiederum soll der Selbstbehalt doch nur einmal während der Vertragsdauer fällig werden, was gilt denn nun? Die Verbindlichkeit im Kleingedruckten ist doch das A und O eines jeden Vertrages, wenn die Mitarbeiter die Tarifbedingungen selbst nicht durchschauen, dann stimmt möglicherweise etwas mit der Formulierung nicht.
Es wäre nützlich, wenn Ihre Antwort mit grün als richtig markiert weren könnte, damit wäre zumindest hier für Klarheit gesorgt.
MfG
Cosima
2016-06-27T16:37:04Z
Hallo Cosima,
bitte entschuldigen Sie die Verwirrung.
Der Selbstbehalt (SB)ist im Laufe der Zeit geändert wurden. Es haben sich im Laufe der Zeit die Bedingungen geändert, früher wurden 50 EUR je Versicherungsfall abgezogen. Hierzu existieren aber keine alten Verträge mehr.
Viele Grüße
Franziska