Rücktransport
Hallo,
die Versicherungsbedingungen einer anderen Auslandsreisekrankenversicherung sehen einen Rücktransport auch vor, wenn die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Kosten des Rücktransports übersteigen würden oder wenn nach der Prognose des behandelnden Arztes die Dauer der Krankenhausbehandlung im Aufenthaltsland voraussichtlich 14 Tage übersteigen würde.
Würde die Allianz diese beiden Fälle auch immer erstatten und somit als medizinisch sinnvoll und vertretbar ansehen?
Vorab vielen Dank für die Antwort.